26. September 2008 - 16:16:38 Uhr
Bei dem folgenden Artikel handelt sich um eine Meinung und die Informationen sind teilweise auf dem Stand von September 2008 . Die dort enthaltenen Angaben sollte man selbst prüfen (ggf. von einem Fachmann)!
Als erfolgreicher Webdesigner, Webmaster oder Suchmaschinenoptimierer stellt man sich manchmal die Frage, ob man irgendwie legal Steuern sparen könnte. Gerade als ehrlicher Steuerzahler kann eine Gesamtbelastung von ca. 45% des Umsatzes sehr schmerzlich sein.
Beispiel:
Als alleinstehender Webmaster, Suchmaschinenoptimierer oder Webdesigner erhalten Sie in einem Jahr von Ihren Kunden 100.000 Euro Umsatz
davon gehen dann
19% Ust. = 19000 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Von 81000 Euro die übrig bleiben zahlt man in Deutschland 26.106,00 Euro Einkommenssteuer (Errechnete durchschnittliche Steuerlast liegt bei 32,22% (auf die 81.000 Euro))
Da bleiben also von den 100.000 Euro insgesamt nur 54894 Euro übrig.
Mann zahlt also als Alleinstehender mit 100000 Euro Umsatz:
45106 Euro (Umsatzsteuer + Einkommenssteuer) und das jedes Jahr.
Ganz abgesehen vom Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Kirchensteuer und was da sonst noch so kommt.
Klar kann der Webmaster da noch ein paar Pfennige hier und da absetzen z.B. Miete fürs Büro etc. Das macht den Braten aber auch nicht fett.
DESHALB MUß FÜR DEN EINEN ODER ANDEREN EINE LÖSUNG HER:
Wie wäre es deshalb, wenn man ins Ausland zieht.
Dort gilt es viel zu sparen.

Gerade wenn man sich so oder so vor Kunden nicht retten kann, könnte man den Schritt ins Ausland riskieren. Man ist ja immer noch per Telefon, Internet und Email erreichbar.
Wichtig ist zu beachten, dass man tatsächlich im Ausland lebt, um dort für Deutschland und für den steuergünstigen Staat als Steuerbürger zu gelten.
Seine Wohnung in Deutschland zu behalten und sich zu häufig in Deutschland aufzuhalten (ich glaube nicht mehr als 180 Tage) kann dazu führen, dass man auch in Deutschland seine Steuern zahlen muß oder in dem Steuerparadies nicht mehr zahlen darf. Genaueres regeln die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern und die Gesetze der einzelnen Länder.
Jetzt stellt sich die Frage welches Land für die Auswanderung in Frage kommt.
Klar kennt man die Steueroasen auf den Bahamas, Anguilla, Niederländische Antillen, Jungferninsteln, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Bermudas, Antigua und Barbuda, Turks- und Caicos-Inseln.
Aber was sind diese Inseln wert, wenn es kein vernünftiges Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Ausserdem: So leicht bekommt man eine Aufenthaltsgenehmigung auch nicht.
In Deutschland weiter zu leben und sich auf einer der Inseln von einer Schattenfirma (Trust – bzw. auf Deutsch: Treuhandsgesellschaft/Treuhandsunternehmen) vertreten zu lassen ist genauso Schwachsinn und vor allem illegal. Den das ist ganz klar Steuerhinterziehung.
Die beste Lösung ist tatsächlich, man zieht samt Firma in ein EU-Land mit niedrigen Steuern und Nebenkosten.
Hier bieten sich folgende Länder an: Zypern, Slowakei, Irland, Bulgarien, Rumänien und Malta.
(Bitte korrigiert mich hier falls ich ein Land ausgelassen oder eines unberechtigterweise eingestellt habe).
Je nach Konstellation und Unternehmensform ergeben sich bei den einzelnen Ländern unterschiedliche Steuersätze, Vor- und Nachteile.
Aber so übern Daumen könnte man mit einer Steuererleichterung von 20-60% rechnen. In Zypern vielleicht sogar noch mehr. Zypern hat ja eine lange Tradition von Steuervermeidungsgesetzen.
Manchmal täuschen die offiziellen Steuersätze ein wenig, den häufig bekommt man durch eine geschickte legale Konstellation eine Gesamtbesteuerung von z.B. 10 % hin. Auf Zypern gründet man ganz günstig und ohne viele Auflagen eine Aktiengesellschaft. Man stellt sich dann selbst als Direktor ein und zahlt sich dann eine kleine Summe als Direktoren-Einkommen und den Rest als Dividende aus. Das Einkommen wird dann hoch versteuert und die Dividende niedrig.
Wichtig zu beachten wäre noch, das es aber auch Negativbeispiele gibt. Gelockt wird mit niedrigen Steuersätzen und dann gibt es doch Zusatzkosten in Form einer anderen Steuer oder Abgabe, wie z.B. eine Abgabe für das Militär oder so.
Eine Anmerkung zum Schluß: Bei EU-Länder hat man als EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit. Die Aufenthaltserlaubnis ist somit kein Problem.
Viel Spaß im Ausland.
Alle Angaben ohne Gewähr!!!