Legal Steuern sparen: Webmaster, Webdesigner und Suchmaschinenoptimierer profitieren vom EU-Ausland
Bei dem folgenden Artikel handelt sich um eine Meinung und die Informationen sind teilweise auf dem Stand von September 2008 . Die dort enthaltenen Angaben sollte man selbst prüfen (ggf. von einem Fachmann)!
Als erfolgreicher Webdesigner, Webmaster oder Suchmaschinenoptimierer stellt man sich manchmal die Frage, ob man irgendwie legal Steuern sparen könnte. Gerade als ehrlicher Steuerzahler kann eine Gesamtbelastung von ca. 45% des Umsatzes sehr schmerzlich sein.
Beispiel:
Als alleinstehender Webmaster, Suchmaschinenoptimierer oder Webdesigner erhalten Sie in einem Jahr von Ihren Kunden 100.000 Euro Umsatz
davon gehen dann
19% Ust. = 19000 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Von 81000 Euro die übrig bleiben zahlt man in Deutschland 26.106,00 Euro Einkommenssteuer (Errechnete durchschnittliche Steuerlast liegt bei 32,22% (auf die 81.000 Euro))
Da bleiben also von den 100.000 Euro insgesamt nur 54894 Euro übrig.
Mann zahlt also als Alleinstehender mit 100000 Euro Umsatz:
45106 Euro (Umsatzsteuer + Einkommenssteuer) und das jedes Jahr.
Ganz abgesehen vom Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Kirchensteuer und was da sonst noch so kommt.
Klar kann der Webmaster da noch ein paar Pfennige hier und da absetzen z.B. Miete fürs Büro etc. Das macht den Braten aber auch nicht fett.
DESHALB MUß FÜR DEN EINEN ODER ANDEREN EINE LÖSUNG HER:
Wie wäre es deshalb, wenn man ins Ausland zieht.
Dort gilt es viel zu sparen.

Gerade wenn man sich so oder so vor Kunden nicht retten kann, könnte man den Schritt ins Ausland riskieren. Man ist ja immer noch per Telefon, Internet und Email erreichbar.
Wichtig ist zu beachten, dass man tatsächlich im Ausland lebt, um dort für Deutschland und für den steuergünstigen Staat als Steuerbürger zu gelten.
Seine Wohnung in Deutschland zu behalten und sich zu häufig in Deutschland aufzuhalten (ich glaube nicht mehr als 180 Tage) kann dazu führen, dass man auch in Deutschland seine Steuern zahlen muß oder in dem Steuerparadies nicht mehr zahlen darf. Genaueres regeln die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern und die Gesetze der einzelnen Länder.
Jetzt stellt sich die Frage welches Land für die Auswanderung in Frage kommt.
Klar kennt man die Steueroasen auf den Bahamas, Anguilla, Niederländische Antillen, Jungferninsteln, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Bermudas, Antigua und Barbuda, Turks- und Caicos-Inseln.
Aber was sind diese Inseln wert, wenn es kein vernünftiges Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Ausserdem: So leicht bekommt man eine Aufenthaltsgenehmigung auch nicht.
In Deutschland weiter zu leben und sich auf einer der Inseln von einer Schattenfirma (Trust – bzw. auf Deutsch: Treuhandsgesellschaft/Treuhandsunternehmen) vertreten zu lassen ist genauso Schwachsinn und vor allem illegal. Den das ist ganz klar Steuerhinterziehung.
Die beste Lösung ist tatsächlich, man zieht samt Firma in ein EU-Land mit niedrigen Steuern und Nebenkosten.
Hier bieten sich folgende Länder an: Zypern, Slowakei, Irland, Bulgarien, Rumänien und Malta.
(Bitte korrigiert mich hier falls ich ein Land ausgelassen oder eines unberechtigterweise eingestellt habe).
Je nach Konstellation und Unternehmensform ergeben sich bei den einzelnen Ländern unterschiedliche Steuersätze, Vor- und Nachteile.
Aber so übern Daumen könnte man mit einer Steuererleichterung von 20-60% rechnen. In Zypern vielleicht sogar noch mehr. Zypern hat ja eine lange Tradition von Steuervermeidungsgesetzen.
Manchmal täuschen die offiziellen Steuersätze ein wenig, den häufig bekommt man durch eine geschickte legale Konstellation eine Gesamtbesteuerung von z.B. 10 % hin. Auf Zypern gründet man ganz günstig und ohne viele Auflagen eine Aktiengesellschaft. Man stellt sich dann selbst als Direktor ein und zahlt sich dann eine kleine Summe als Direktoren-Einkommen und den Rest als Dividende aus. Das Einkommen wird dann hoch versteuert und die Dividende niedrig.
Wichtig zu beachten wäre noch, das es aber auch Negativbeispiele gibt. Gelockt wird mit niedrigen Steuersätzen und dann gibt es doch Zusatzkosten in Form einer anderen Steuer oder Abgabe, wie z.B. eine Abgabe für das Militär oder so.
Eine Anmerkung zum Schluß: Bei EU-Länder hat man als EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit. Die Aufenthaltserlaubnis ist somit kein Problem.
Viel Spaß im Ausland.
Alle Angaben ohne Gewähr!!!
Kategorie: Sonstiges 11 Kommentare »

am 27. September 2008 um 18:03 Uhr | #
…
Zypern wäre mein persönlicher Favorit, dort gibt es nach meinem Wissensstand eine 10% Flat-Tax für die Einnahmen.
am 29. September 2008 um 01:03 Uhr | #
Super Tipp! Mein Ziel ist es sowieso hier hin spätestens 5 Jahren draußen zu sein.. Irgendwo, wo es warm ist+ Meer, da will ich hin – und wenn man dabei noch Steuern sparen kann – WOW. Bisher gingen meine Überlegungen nur dahin, das man in einem Land lebt wo generell die Lebenshaltungskosten niedrig sind (Thailand etc.) mit “westlichem” Einkommen…
am 10. Februar 2009 um 05:46 Uhr | #
ich denke auch an Zypern- so weit ich weiss, kann man die Militärseuer umgehen, falls man als Ausländer nach Zypern zieht, meine Aussage ist aber auch ohne Gewähr.
Ich werde garantiert keine 55% Gesamtsteuer in Deutschland abdrücken, das ist schlimmer als Schutzgeld, man wird beraubt auf legalem Wege. Nächstes Jahr wird es aber leider schon so sein.
Also: Tschüss Deutschland, haha
Übrigens: die genauen Unterlagen zum Thema Seuern auf Zypern sind sehr, sehr dürftig…
am 10. Februar 2009 um 13:03 Uhr | #
bin schon 4 jahre hier auf zypern. es war die richtige entscheidung!! inzwischwischen habe ich ” steuern sparen” zum beruf gemacht. wir bieten, das ” rundum sorglos packet”rechtsberatung, steuerabwicklung, immobilien, relocation service,firmen gründung…usw.
ob man nun seine abfindung sichern oder auch ohne einen neustart unter der sonne wagen möchte, zypern ist erste wahl, extrem kinderlieb und offen für jeden……
am 18. September 2009 um 15:29 Uhr | #
Die hier angefuehrte Steuererstattung auf Malta kommt nur dann zum tragen, wenn man eben nicht auf Malta ansaessig ist. Wer hier lebt und arbeitet ist auf Malta voll steuerpflichtig. Allerdings ist der Steuersatz mit 35% noch relativ guenstig, wenn man dann auch die Lebenshaltungskosten betrachtet.
am 18. September 2009 um 17:47 Uhr | #
Auf Malta gibt es glaube ich Sonderregelungen. Man zahlt zwar die Steuern, bekommt Sie aber mit einem gewissen Steuerspar-Model zu 6/7 zurück. Ich glaube mit dem Prinzip der Mutter-Tochter Gesellschaft. Ich bin jetzt auch nicht auf dem neusten Stand und jeder sollte prüfen ob es tatsächlich auch in Deutschland legal ist. Schließlich will man sich oder sein Geld nicht verstecken müssen. Deshalb sollte man sowohl auf Malta also auch in Deutschland sicher gehen, ob man sich noch auf dem LEGALEN WEGE befindet..
am 21. September 2009 um 07:08 Uhr | #
Malta erstattet bis zu 6/7 der gezahlten Körperschaftssteuern einer Maltesischen GmbH an die Gesellschafter, wenn diese nicht auf Malta ansaessig sind. Dies ist zunaechst nicht von der Mutter-Tochter Regel abhaengig. Auch ein privater Anteilseigner kann diese Erstattung in Anspruch nehmen, allerdings muss er dann den Zufluss voll versteuern. Die Mutter Tochter Regel kommt dann zum tragen, wenn man die gesparten Steuern in sein Unternehmen nach Deutschland zurückführen möchte. Man gründet dementsprechend 2 Malta Limiteds. Eine Holding und eine Trading Limited. Die Holding hält die Anteile der Trading Limited und bekommt die Steuererstattung, da der Anteilseigner der Holding eine ausländische Kapitalgesellschaft ist, z.B. eine deutsche GmbH. Die deutsche GmbH kann nun die von der Holding als Dividende abgeführte Steuererstattung vereinnahmen und muss nach der Mutter Tochter Regel nur 5% versteuern. Das alles ist legal und ermöglicht Unternehmen nötige Resourcen zu schaffen. Auf Grund der Kosten für dieses Modell sollte schon ein zu versteuernder Gewinn von um die 75-100tsd Euro erwirtschaftet werden. Oft wird bemängelt, dass dies Steuerhinterziehung wäre. Grundsätzlich muss man beachten, dass die gesparte Steuer in das Unternehmen zurückkommt und dort weiter investiert werden kann. Bei einer Ausschüttung müsste diese auch wieder versteuert werden.
am 25. September 2009 um 20:56 Uhr | #
Dann werde ich Malta als legale Steuervermeidungsmöglichkeit erstmal streichen, da nicht sicher ist ob es eine 100%ige legale Steuersparmöglichkeit ist.
am 26. September 2009 um 07:26 Uhr | #
An dem von mir beschriebenen Modell ist alles völlig legal, siehe auch Spiegel Online Artikel zu diesem Thema. Allerdings gibt es auch eine Variante, die illegal genutzt werden könnte. In Malta ist es möglich eine Treuhand aufzulegen. Die Besonderheit ist, dass die Treuhand durch 3 unterschiedliche Treuhänder gehalten werden muss, die alle von der Finanzaufsicht geprüft werden. Jetzt sollte man ja annehmen, dass die schon beschriebene Steuererstattung für Ausländer nicht mehr zum Tragen kommen würde, da die Anteilseigner ja Inländer sind. Ist aber nicht so, das Maltesische Finanzamt erstattet bis zu 6/7 der Steuern an die Treuhand wenn diese dem Finazamt mitteilt, dass der Begünstigte der Treuhand kein Inländer ist, wobei Namen und persönliche Daten nicht angegeben werden müssen. Der Begünstigste kann nun die Treuhänder anweisen die Erstattung auszuzahlen. Dies kann theoretisch auf jede beliebige Art und Weise passieren. Und hier ist dem Missbrauch nun Tür und Tor geöffnet. Der Begünstigte wäre verplfichtet die Einnahmen zu versteuern. Aber ob er es dann tut oder nicht kann niemand nachvollziehen.
am 29. September 2009 um 14:56 Uhr | #
Ich bin einfach zu dem Entschluss gekommen, dass dieses Model eher problematisch ist, als dass es hier empfohlen werden sollte. Und da es zum Missbrauch einlädt (wie bereits von meinem Vorredner erwähnt), würde ich es ohnehin hier ungerne weiterempfehlen. Ich finde es sollte eine klare Sache sein. Wenn man als Webdesigner oder Suchmaschinenoptimierer Geld sparen möchte, soll man nicht mit dubiosen Treuhandsunternehmensmodellen arbeiten. In diesem Falll will man ja mit einem Treuhandsunternehmen auch nur was verschleiern, nämlich dass die Unternehmens-Entscheidungen von einem selbst getroffen werden. Dabei gibt es das Treuhandunternehmen nur auf dem Papier und man selbst trifft inoffiziell die unternehmerischen Entscheidungen. Und das alles nur um international den Eindruck zu erwecken, dass das eigentliche Unternehmen nicht auf Malta sitzt und die Steuererleichterung nur für die sogenannen Offshore-Unternehmen gilt. Eine Lüge also.
Wenn man als Webdesigner oder S u c h m a s c h i n e n o p t i m i e r e r arbeitet, sollte man sich lieber ganz einfach ein Land aussuchen, das niedrigere Steuern hat als Deutschland und dort dann auch hinziehen und dort auch arbeiten (z.B. auf Zypern). Eine klare Sache also.
am 7. Dezember 2009 um 21:55 Uhr | #
Hallo,
ich empfehle Rumänien. Steuersatz pauschal 16%, und das aus dem steuerbaren Gewinn!! Ich habe mehrere Unternehmen für Deutsche dort gegründet, arbeiten über die RO-Firma in D oder Italien und sind sehr zufrieden. Wir gründen und betreuen die Firmen, ein Aufenthalt dort ist nicht erforderlich. Bei Interesse, Anfragen bitte per mail.